Donnerstag, 22. Februar 2018

Die staatliche Auszeichnung der Republik Österreich

Der Tradition der Hof- und Kammerlieferanten und des „k.k. privilegiert“-Status folgend, hat man nach dem Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Donaumonarchie in der Republik Österreich die „Staatliche Auszeichnung“ eingeführt. Rechtsgrundlage sind § 68 GewO und § 30a BAG (nur für Aus­bildungsbetriebe). Vergabe­stel­le ist das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, wenn das betreffende Un­ter­nehmen „sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft Ver­dien­ste erworben hat“, einen entsprechenden Antrag gestellt und alle Gebühren be­zahlt hat. Dafür darf das Unternehmen dann im ge­schäftlichen Verkehr das österreichische Bundes­wappen mit einem Hinweis auf die Auszeichnung führen. Für den Snob sind die meisten derart aus­ge­zeich­ne­ten Firmen nicht zu ge­brau­chen, denn entweder stellen sie nichts her was ein Snob benötigt oder bei den hergestellten Pro­duk­ten handelt es sich um wenig exklusive Mas­sen­ware. Problematisch ist überdies, dass die Firmen sich um die Auszeichnung bewerben müssen und nicht - wie bei Hof- und Kammerlieferanten üblich – durch den Monarchen ausgewählt werden. Bekannte Namen sind Billa, Aida Wien (Chocolaterie & Großkonditorei), Erdal, Pfanner Ge­tränke, Hilton Wien, KTM, Mautner Markhof Feinkost, Merkur Warenhandels AG, Palmers Textil, Steinecker Moden, Warmbaderhof (***** Warmbad-Villach) und die Wiener Linien.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.