Ein „Hoflieferant“
ist ein Unternehmen, das besondere Privilegien
für die Zulieferungen von Waren und das Anbieten von Diensten an
einen herrschaftlichen Hof genießt. Die Vergabekriterien für
den Titel „Hoflieferant“ (oder „Kammerlieferant“
wenn ein bestimmtes Mitglied der Herrscherfamilie beliefert
wird) sind von Land zu Land unterschiedlich.
Hoflieferanten existieren in Belgien, den Niederlanden,
Luxemburg, Großbritannien, Dänemark und Schweden. In ehemaligen
Monarchien, wie z.B. Deutschland oder Österreich, gibt es oft noch
ehemalige Hoflieferanten. In Wien haben sich diese sogar in einer
Vereinigung zusammengeschlossen.
Der Kunde eines
Hoflieferanten kann sicher sein ein hochwertiges Qualitätsprodukt zu
erwerben, denn der Monarch fungiert gewissermaßen als
„Produkttester“. Ein Hoflieferant wird es nicht wagen
ausschließlich Schund zu verkaufen, weil er damit
unzweifelhaft seinen Titel gefährden würde.
Gelegentliche Fehler schließt das natürlich nicht aus. Damit
enden allerdings auch schon die Vorteile, die ein Snob aus einem
Einkauf bei einem Hoflieferanten ziehen kann.
Nachteilig ist, dass der
Status „Hoflieferant“ eigentlich nur die Präferenz des
Monarchen widerspiegelt (beim „Kammerlieferanten“
tritt das noch deutlicher zutage), bestenfalls noch die Staatsräson.
Ein Produkt, das dem Monarchen gefällt, muss dem Snob aber noch
lange nicht gefallen. Auch bedeutet das nicht, dass die
Produkte anderer Lieferanten schlechter wären, nur weil der Monarch
dort nicht einkauft. Schließlich wechselt auch ein Monarch hin und
wieder die Lieferanten und oft hat der Wechsel nichts mit der
Produktqualität zu tun. Dass z.B. das Londoner Kaufhaus Harrod's
seine Royal Warrants verloren hat, lag gemäß
unbestätigter Berichte vor allem daran, dass der Sohn des
(damaligen) Inhabers ein Verhältnis mit der
Ex-Ehefrau des Thronfolgers eingegangen ist. Und der Firma Rigby &
Peller wurde zu Beginn des Jahres 2018 der Royal Warrant
entzogen, weil die Firmenmitinhaberin
in einem Buch allzu genaue Informationen über
den Verlauf der königlichen Anproben im Buckingham
Palast preisgegeben hat.
Weiterhin sollte man mit dem
Titel „Hoflieferant“ nicht allzu viel Exklusivität
verbinden. Nicht jede Firma stellt ein wirklich exklusives
Produkt her, auch wenn die Qualität durchaus stimmen mag. Als
Beispiele seien die dänische Brauerei Carlsberg oder der
niederländische Käsehersteller Cono, der den Beemsterkaas
produziert, genannt. In der Aufstellung der britischen Hoflieferanten
findet sich der qualitativ hochwertige aber wenig
exklusive, koreanische Elektronikhersteller Samsung und in
Schweden steht sogar Ikea auf der königlichen Liste. Nur mit
Mühe kann man sich da die Frage verkneifen, wie es wohl im
königlichen Schloss aussehen mag. Und für den Snob heißt das
natürlich nicht, dass er sich nun die Wohnung mit derlei
Massenmöbeln einrichten sollte, die zumal doch hin und wieder
Zweifel an der Qualität aufkommen lassen. Letztendlich muss ein Snob
also auch einen Hoflieferanten der Prüfung mit dem Snob-Kriterium
der Exklusivität unterziehen. Das kann dann allerdings auch ergeben,
dass ein Hersteller, der früher einst exklusiv war, durch den neu
erlangten Status als Hoflieferant derart bekannt geworden
ist, dass man nun von Exklusivität nicht mehr sprechen kann.
Für den Snob kann das sogar bedeuten, dass es Zeit ist den
Lieferanten zu wechseln.
Was für Hof- und
Kammerlieferanten gilt, lässt sich im weitesten Sinne auch auf die
„Staatliche Auszeichnung“ der Republik Österreich
anwenden (staatswappen.at). Der Tradition der Hof- und
Kammerlieferanten und des „k.k. privilegiert“-Status
folgend, hat man nach dem Zerfall der
Österreichisch-Ungarischen Donaumonarchie in der Republik
Österreich die „Staatliche Auszeichnung“
eingeführt. Rechtsgrundlage sind § 68 GewO und § 30a BAG (nur für
Ausbildungsbetriebe). Vergabestelle
ist das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, wenn
das betreffende Unternehmen „sich durch
außergewöhnliche Leistungen um die österreichische
Wirtschaft Verdienste erworben hat“,
einen entsprechenden Antrag gestellt und alle Gebühren bezahlt
hat. Dafür darf das Unternehmen dann im
geschäftlichen Verkehr das österreichische Bundeswappen
mit einen Hinweis auf die Auszeichnung führen. Für den Snob sind
die meisten derart ausgezeichneten Firmen nicht
zu gebrauchen, denn entweder stellen sie nichts her was ein
Snob benötigt oder bei den hergestellten Produkten
handelt es sich um wenig exklusive Massenware.
Problematisch ist überdies, dass die Firmen sich um die
Auszeichnung bewerben müssen und nicht - wie bei Hof- und
Kammerlieferanten üblich – durch eine
hochgestellte Person ausgewählt werden.
Neben den staatlichen
Gütesiegeln existieren noch zahlreiche weitere Qualitätsprädikate
für Wirtschaftsunternehmen und ihre Produkte. Recht
bekannt ist die Zertifizierung nach ISO-Normen, wobei die
geläufigste Norm wohl die ISO 9000 sein dürfte. Leider beziehen
sich praktisch alle ISO-Normen auf den Produktionsprozess
und sagen nichts über die Qualität des Endproduktes aus. Man könnte
auch irgendein Billigprodukt gemäß den Normen z.B. der
ISO 9000 herstellen. Ansonsten existieren allein auf dem deutschen
Markt über 1.000 verschiedene Kennzeichen, die die Qualität eines
Produktes hervorheben sollen. Grundsätzlich kann
nämlich jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren; es gibt
dazu keine gesetzlichen Regelungen. Vielfach haben sich
Hersteller und Anbieter einer bestimmten Produktart
in einer sog. Gütegemeinschaft zusammengeschlossen, um ein
produktbezogenes Güte-Zertifikat
zu schaffen. Es haben sich auch bereichsübergreifende Institutionen
etabliert, die sich vorrangig mit der Organisation,
Verwaltung und Vergabe von Prüf- oder Gütesiegeln
befassen. Einige - wie der TÜV – wurden mit der Zeit
staatlich privilegiert. Nicht selten stellen sich aber Hersteller
selbst ein Gütesiegel für eigene Produkte aus. Besonders
beliebt sind dabei solche, die auf eine
umweltverträgliche Herstellung oder sog. Bio-Qualität
hinweisen. Für den Snob besitzen Gütesiegel folglich
keinerlei Informationsgehalt.
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