Am 13. September 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 10 C 7.16), dass grundsätzlich jeder das Recht hat, einen Strand unentgeltlich zu betreten. Gebühren – wie die Kurtaxe – seien allerdings zulässig, wenn die Strandabschnitte über Einrichtungen wie Geschäfte, Toiletten, Duschen, Umkleiden, Strandkörbe sowie Absperrungen für Nichtschwimmer verfügen. Mehr Infos: https://www.bussgeld-info.de/kurtaxe/
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