Seit Jahrhunderten wird das Moor aus der Conventer Niederung bei Bad Doberan (bad-doberan-heiligendamm.de) für Heilzwecke genutzt, vor allem bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, rheumatischen Erkrankungen, Osteoporose, Arthrose und Erschöpfungszuständen. Verabreicht werden die Moorkuren in der Dr. Ebel Fachklinik. Sehenswert sind im Ort die diversen Landschaftsgärten, das Kloster mit Beinhaus und eine ganze Reihe historischer Gebäude und Villen, u.a. das Kurhaus von 1793 und das Salongebäude von 1802. Es gibt außerdem zwei Museen. Die Kurtaxe beträgt je nach Saison bis zu €2 pro Tag und Person. Bad Doberan liegt an der Bahnstrecke Wismar – Rostock.
Wer lieber eine Thalassokur absolvieren möchte, fährt mit der Mecklenburgischen Bäderbahn (molli-bahn.de) von Bad Doberan nach Heiligendamm (300 Einw.), Deutschlands ältestem Seebad (seit 1793) und Wiege der Thalassotherapie. Heute werden die Therapien vorwiegend in der örtlichen Median-Klinik durchgeführt (median-kliniken.de). Einen Besuch wert ist das Grand Hotel, welches zwar eine Neuschöpfung nach der Wendezeit ist, jedoch aus fünf historischen Gebäuden besteht. Die Nutzung des Strandes ist kurtaxpflichtig (in der Hauptsaison €2 pro Tag und Person) und muss am Automaten bezahlt werden.
Am Endpunkt der 15.4km langen Bahnlinie von Bad Doberan liegt das Seebad Kühlungsborn (Fahrzeit ca. 45min.). Schon 1857 haben hier die ersten Badetouristen den natürlichen, mehr als 6km langen Sandstrand bevölkert. Nach dem Untergang der DDR wurden einige alte Gebäude saniert, aber viele mussten auch abgerissen werden, sodass von der alten Bausubstanz nur ein eher kleiner Rest übrig ist. Ansonsten sind die beiden Kirchen, die Windmühle und das Hotel Schloss am Meer sehenswert, ebenso ein alter Grenzwachturm aus DDR-Zeiten und natürlich die Bäderbahn. Die Ufer- und Strandpromenade (mit mehr als 3km immerhin eine der längsten überhaupt) und die Seebrücke sind Neubauten. In Kühlungsborn beträgt die Kurabgabe in der Hauptsaison €3 pro Tag und Person. „Tagesgäste, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort zu übernachten, unterliegen ebenfalls der Kurabgabepflicht, soweit sie die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen tatsächlich nutzen oder an Veranstaltungen teilnehmen“, heißt es in der Kurabgabesatzung.
Noch ein Hinweis: Wer die Bäderbahn mit dem D-Ticket nutzen will, bezahlt einen Schmalspurbahn-Zuschlag in Höhe von €10.
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