In früheren Jahrhunderten mag für den Snob die
Anlehnung an den Adel eine Rolle gespielt haben, jedoch ist dieser
entweder in den Wirren der Republik untergegangen oder hat auch so
seine Vorbildfunktion weitgehend eingebüßt, wie man z.B. selbst in
Großbritannien sehen kann. Die Proletarisierung der Gesellschaft in
der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat dann die Vulgärkultur
der Unterklasse endgültig zum Leitbild erhoben, ohne dass brauchbare
Vorbilder an die Stelle des Adels getreten wären. Dessen
Vorbildfunktion war allerdings auch vorher schon umstritten, weil er
irgendwann aufgehört hat nach dem Höheren zu streben und sich nur
noch der Selbstgefälligkeit hingegeben hat. Folglich ist die
Zugehörigkeit zum Adel schon deswegen nicht erstrebenswert.
Des weiteren wird immer wieder vergessen, dass es auch
innerhalb des Adels Abstufungen gibt. Ein einfaches „von“
vor dem Familiennamen weist den Träger gewöhnlich als Angehörigen
des niederen Briefadels aus, der rangmäßig immer noch weit unter
dem Hochadel (ehemals regierende Häuser) oder gar dem Uradel
(adlig seit vor 1350, einige Quellen geben 1400 an) steht. Den
genauen Stand einer Adelsfamilie erfährt man durch einen Blick in
das Genealogische Handbuch des Adels (früher „Gotha“).
Die Zugehörigkeit zum Hoch- oder Uradel bleibt einem „Aufsteiger“
jedoch automatisch verwehrt, denn diese kann nun mal nicht verliehen
werden. Als Angehöriger des niederen Briefadels mag man als
Ex-Bürgerlicher zwar in der Hierarchie eine Stufe emporgeklettert
sein, aber man steht nun innerhalb des Adels auf einer niedrigen
Stufe, auf der man vom höheren Adel eher merkwürdig angesehen wird.
Das sollte sich ein Snob nicht antun, zumal er es als solcher nicht
nötig hat. Ein System welches dem Snob den ihm gebührenden Rang
verweigert, sollte ein wahrer Snob einfach mit Missachtung
strafen.
Darüber hinaus ist es gar nicht so bedeutungsvoll
einen adligen Namen oder Titel zu führen, wenn man bedenkt, dass die
meisten dieser Namensträger im Exil leben, zumindest aber ihren
Besitz und ihre Vorrechte eingebüßt haben. Nicht wenige von ihnen
finanzieren ihren Lebensunterhalt mehr oder weniger durch den
„Verkauf“ ihres Adelsnamens mittels Adoption oder Heirat
und oft verdingen sie sich als „Aushängeschild“ zu
Werbezwecken, z.B. als Betreiber „exklusiver“ Versandhäuser oder
Luxushotels die irgendeinem Investmentfond gehören. Adoptionen
unter Erwachsenen werden heutzutage von den Behörden so gut wie
nicht mehr anerkannt. Folglich ist die Heirat mit einer Person
die diesen Namen bereits trägt die einzige Möglichkeit an
einen adligen Namen zu gelangen. Einem „gekauften“
Adelstitel haftet jedoch immer der kommerzielle Nimbus an. So was hat
ein Snob nicht nötig.
Stattdessen sollte der Snob für einen Eintrag seiner
(bürgerlichen) Familie im Deutschen Geschlechterbuch
sorgen. Schließlich ist man ja nicht irgendwer! Es gilt für den
bürgerlichen Snob: Nichts ist edler als mit den eigenen
Familienwerten die Umwelt zu überzeugen. Hauptsache, man wird
erkannt!
Gegen den lehrmäßigen Erwerb eines akademischen
Grades ist im übrigen nichts einzuwenden. Diese dürfen in der
BRD allerdings nur geführt werden, wenn sie im Ausweis eingetragen
sind. Um einen akademischen Grad einer ausländischen Universität im
Ausweis eintragen zu lassen, muss eventuell nachgewiesen werden, dass
dieser unter lehrmäßigen Bedingungen erworben wurde. Akademische
Grade bei denen das nicht der Fall ist, können auch später noch
aberkannt werden (gilt auch für deutsche Grade), was natürlich eine
Peinlichkeit darstellt. Dieser sollte ein Snob sich auf keinen
Fall aussetzen.
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