Wer sich mit Heilbädern beschäftigt,
stößt früher oder später auf Orte, die zwar den Zusatz „Bad“
führen, aber keinen Kurbetrieb oder keine Quelle haben. Letzteres
lässt sich dadurch erklären, dass Heilbäder mit Kneippkurbetrieb
den Titel „Bad“ erlangen können, wenn sie einen
regelmäßigen Kurbetrieb nachweisen können und auch sonst einen
bestimmten Anforderungskatalog erfüllen. Eine Heilquelle benötigen
sie nicht. Ersteres lässt sich nur historisch erklären, handelt es
sich doch um Orte, die früher einst einen Kurbetrieb hatten und
diesen aus welchen Gründen auch immer aufgegeben haben. Zwar
sind diese Orte nach dem regional gültigen Kurortgesetz keine
Heilbäder mehr, jedoch beschließt in einigen Bundesländern in
solchen Fällen der Stadtrat einfach die Beibehaltung des Ortsnamens
mit dem Zusatz „Bad“. Kommt aus dem Innenministerium kein
Widerspruch, dann bleibt es halt so. In manchen Bundesländern gibt
es sogar eigene gesetzliche Regelungen für solche Fälle, zum
Beispiel das „Gesetz über die Anerkennung als Kur- und
Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern“, welches in § 10
Absatz 4 für den Zusatz „Bad“ vor Ortsnamen bestimmt,
dass Gemeinden diesen Zusatz zeitlich unbeschränkt
weiterbenutzen dürfen, wenn sie ihn am 26. Februar 1993 nachweislich
geführt haben. Von einem Kurbetrieb ist dabei nicht die Rede.
Für beide Arten von „Bädern“
gilt natürlich, dass sie snobuntauglich sind. Ein Heilbad ohne
Heilquelle ist kein Heilbad, denn es fehlt das
ortsgebundene Heilmittel des Bodens. Wasserkuren mit normalem
Leitungswasser kann man bekanntlich ortsungebunden durchführen. Wenn
es sein muss, geht das sogar zu Hause in der Badewanne. Und ein Ort
der überhaupt keinen Kurbetrieb mehr hat, ist erst recht kein
Heilbad, selbst wenn das früher mal anders war. Derartige
„Geisterkurorte“ sollte ein Snob auf jeden Fall meiden.
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