Sonntag, 7. April 2019

Bäder ohne Bad

Wer sich mit Heilbädern beschäftigt, stößt früher oder später auf Orte, die zwar den Zusatz „Bad“ führen, aber keinen Kurbetrieb oder keine Quelle haben. Letzteres lässt sich dadurch erklären, dass Heilbäder mit Kneippkurbetrieb den Titel „Bad“ erlangen können, wenn sie einen regelmäßigen Kurbetrieb nachweisen können und auch sonst einen bestimmten Anforderungskatalog erfüllen. Eine Heilquelle benötigen sie nicht. Ersteres lässt sich nur historisch erklären, handelt es sich doch um Orte, die früher einst einen Kurbetrieb hatten und diesen aus welchen Gründen auch immer aufge­geben haben. Zwar sind diese Orte nach dem regional gültigen Kurortgesetz keine Heilbäder mehr, jedoch beschließt in einigen Bundesländern in solchen Fällen der Stadtrat einfach die Beibehaltung des Ortsnamens mit dem Zusatz „Bad“. Kommt aus dem Innenministerium kein Widerspruch, dann bleibt es halt so. In manchen Bundesländern gibt es sogar eigene gesetzliche Regelungen für solche Fälle, zum Beispiel das „Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern“, welches in § 10 Absatz 4 für den Zusatz „Bad“ vor Ortsnamen bestimmt, dass Ge­meinden diesen Zusatz zeitlich unbeschränkt weiterbenutzen dürfen, wenn sie ihn am 26. Februar 1993 nachweislich geführt haben. Von einem Kurbetrieb ist dabei nicht die Rede.
Für beide Arten von „Bädern“ gilt natürlich, dass sie snobuntauglich sind. Ein Heilbad ohne Heil­quelle ist kein Heilbad, denn es fehlt das ortsgebundene Heilmittel des Bodens. Wasserkuren mit normalem Leitungswasser kann man bekanntlich ortsungebunden durchführen. Wenn es sein muss, geht das sogar zu Hause in der Badewanne. Und ein Ort der überhaupt keinen Kurbetrieb mehr hat, ist erst recht kein Heilbad, selbst wenn das früher mal anders war. Derartige „Geisterkurorte“ sollte ein Snob auf jeden Fall meiden.

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